Fahrlässige Tötung
Die fahrlässige Tötung ist mit Freiheitstrafe bis zu 5 Jahren oder mit Geldstrafe bedroht. Die Verurteilung hat den Antrag von 5 Punkten im Verkehrszentralregister zur Folge.
Die fahrlässige Tötung unterscheidet sich von der fahrlässigen Körperverletzung nicht nur dadurch, dass das Opfer getötet statt verletzt wird und die Höchstdauer der vom Gesetzgeber angedrohten Freiheitsstrafe 5 Jahre beträgt.
Wichtigster Unterschied ist, dass für den Fall, dass Alkohol oder Drogen bei dem Mandanten im Spiel sind, Freiheitsstrafe ohne Bewährung und die Entziehung der Fahrerlaubnis droht.
Ist kein Alkohol im Spiel, reicht das Spektrum zur Beendigung des Verfahrens wiederum von der Einstellung bis zur Verurteilung. Hinsichtlich einer Einstellung sind die Hürden naturgemäß deutlich höher als bei einer Körperverletzung. Ansonsten gilt das zur fahrlässigen Körperverletzung gesagte.
Sind Alkohol oder Drogen im Spiel, kommt es regelmäßig zur Anklage. Soweit der Mandant sich tatsächlich einer fahrlässigen Tötung schuldig gemacht hat und dieses im Prozess bewiesen wird, ist die Verteidigung darauf ausgerichtet, eine Verurteilung zu einer Freiheitsstrafe ohne Bewährung zu verhindern. Aufgabe des Verteidigers ist, in Zusammenarbeit mit dem Mandanten, die Voraussetzungen für eine Aussetzung zur Bewährung zu schaffen.
Die fahrlässige Tötung unterscheidet sich von der fahrlässigen Körperverletzung nicht nur dadurch, dass das Opfer getötet statt verletzt wird und die Höchstdauer der vom Gesetzgeber angedrohten Freiheitsstrafe 5 Jahre beträgt.
Wichtigster Unterschied ist, dass für den Fall, dass Alkohol oder Drogen bei dem Mandanten im Spiel sind, Freiheitsstrafe ohne Bewährung und die Entziehung der Fahrerlaubnis droht.
Ist kein Alkohol im Spiel, reicht das Spektrum zur Beendigung des Verfahrens wiederum von der Einstellung bis zur Verurteilung. Hinsichtlich einer Einstellung sind die Hürden naturgemäß deutlich höher als bei einer Körperverletzung. Ansonsten gilt das zur fahrlässigen Körperverletzung gesagte.
Sind Alkohol oder Drogen im Spiel, kommt es regelmäßig zur Anklage. Soweit der Mandant sich tatsächlich einer fahrlässigen Tötung schuldig gemacht hat und dieses im Prozess bewiesen wird, ist die Verteidigung darauf ausgerichtet, eine Verurteilung zu einer Freiheitsstrafe ohne Bewährung zu verhindern. Aufgabe des Verteidigers ist, in Zusammenarbeit mit dem Mandanten, die Voraussetzungen für eine Aussetzung zur Bewährung zu schaffen.