Verkehrszentralregister
Das deutsche Verkehrszentralregister (VZR) ist eine beim Kraftfahrt-Bundesamt in Flensburg geführte Datei.Einträge erfolgen seit 1. Mai 1974 nach dem in § 4 StVG geregelten Punktesystem.
Ein Registerauszug kann unter Vorlage des Personalausweises kostenlos per Brief oder durch einen bevollmächtigten Verteidiger angefordert werden.
Bei 18 Punkten wird die Fahrerlaubnis entzogen. Zur Wiedererlangung der Fahrerlaubnis muss sich der Betroffene einer Medizinisch-Psychologischen Untersuchung (MPU) unterziehen und diese mit einer günstigen Prognose beenden, er muss ein positives Fahreignungsgutachten beibringen.