Unfallflucht/Fahrerflucht


Gemäß § 142 StGB ist das unerlaubte Entfernen vom Unfallort strafbar. Die Rechtsfolgen sind zunächst Freiheitsstrafe bis zu 3 Jahren oder Geldstrafe. In bestimmten Fällen beruht die Entziehung der Fahrerlaubnis. Wird die Fahrerlaubnis nicht entzogen, droht der Eintrag von 7 Punkten im Verkehrszentralregister.

Auch für den Fall, dass die Fahrerlaubnis nicht entzogen wird, droht ein Fahrverbot von bis zu 3 Monaten.

Darüber hinaus hat die Verurteilung wegen Unfallflucht versicherungsrechtliche Folgen, und zwar sowohl in der Kfz-Versicherung als auch hinsichtlich der Rechtsschutzversicherung. Die versicherungsrechtlichen Folgen drohen auch bei einer Einstellung des Verfahrens wegen geringer Schuld.

Die Verteidigung in einem Verfahren wegen Verkehrsunfallflucht kann sehr unterschiedlich sein. Die Strategie der Verteidigung muss den jeweiligen Einzelfall mit seinen Besonderheiten angepasst werden. Die Einzelheiten können hier nicht umfassend dargelegt werden, dazu gibt es einfach zu viele denkbare Sachverhalte, die jeweils anders verteidigt werden müssen. Wichtig ist, dass der Verteidiger die fahrerlaubnisrechtlichen und versicherungsrechtlichen Folgen im Auge behält.