Das Verkehrsstrafrecht


Das Verkehrsstrafrecht beinhaltet alle Normen, die einen Bezug zum Straßenverkehr aufweisen. Diese sind nicht allein im Strafgesetzbuch geregelt. Vielmehr finden sich Regelungen hierzu auch im Straßenverkehrsgesetz und in anderen Nebengesetzen.

Wichtig erscheint uns der Hinweis, dass eine Strafe etwas ganz anderes ist als ein Bußgeld. Im Strafrecht geht es darum, begangenes Unrecht zu sanktionieren. Das Bußgeld hat lediglich eine "Denkzettelfunktion".

Bei Straftaten sieht das Gesetz im Regelfall Freiheitsstrafe oder Geldstrafe vor. In vielen Fällen kommt insbesondere für den Ersttäter nur eine Geldstrafe in Betracht. Von unserem Mandanten wird als wesentlich belastender empfunden, wenn als Nebenfolge die Entziehung der Fahrerlaubnis oder ein Fahrverbot ausgeurteilt wird. Diese Nebenfolgen haben oftmals auch erheblich größere wirtschaftliche Bedeutung, da die Entziehung der Fahrerlaubnis oder ein Fahrverbot zum Verlust des Arbeitsplatzes und damit zur Bedrohung der wirtschaftlichen Existenz führen können.

Nicht zu unterschätzen ist auch, dass Punkte im Verkehrszentralregister nach der Verurteilung eingetragen werden und deren Auswirkungen im Hinblick auf die Tilgungsfristen des Verkehrszentralregisters. Einzelheiten hierzu haben wir auf unserer Seite "Verkehrszentralregister"dargestellt.

Viele Straftaten haben auch versicherungsrechtliche Folgen. So stellen Straftaten oftmals eine so genannte Obliegenheitsverletzung dar, die zumindest zum teilweisen Verlust des Versicherungsschutzes führt. Andere Straftaten stellen eine grob fahrlässige Herbeiführung des Versicherungsfalles dar, die zum vollständigen Verlust des Versicherungsschutzes führen kann.