Tilgungsfristen
Punkte aus Ordnungswidrigkeiten werden von Amts wegen nach zwei Jahren getilgt, Punkte aus den meisten Straftaten nach fünf, in einigen Fällen(Alkohol!) erst nach zehn Jahren.Tilgung meint, das die Punkte bei einer anderen Entscheidung nicht mehr berücksichtigt werden.
Die Tilgung wird unterbrochen, d.h., die Tilgungsfrist beginnt neu zu laufen, wenn es zu weiteren Eintragungen von in der ursprünglichen Tilgungsfrist begangenen Taten kommt. Die Tilgung erfolgt also erst, wenn die Tilgungsfrist bezüglich des jünsten Eintrags abgelaufen ist. Einträge aus Ordnungswidrigkeiten werden jedoch spätestens nach fünf Jahren gelöscht.
Die Tilgungsfrist beginnt bei Ordnungswidrigkeiten mit dem Tag der Rechtskraft, bei Straftaten mit dem Datum des ersten Urteils.
Zu den Tilgungsfristen wird zudem die „Überliegefrist“ von einem Jahr addiert, bevor die Daten unwiederbringlich gelöscht werden. Die Überliegefrist dient der Überwachung, ob während der Tilgungsfrist eine weitere Tat begangen wurde, die erst nach Ablauf der Tilgungsfrist zu einem Eintrag führt.
Die Tilgung wird unterbrochen, d.h., die Tilgungsfrist beginnt neu zu laufen, wenn es zu weiteren Eintragungen von in der ursprünglichen Tilgungsfrist begangenen Taten kommt. Die Tilgung erfolgt also erst, wenn die Tilgungsfrist bezüglich des jünsten Eintrags abgelaufen ist. Einträge aus Ordnungswidrigkeiten werden jedoch spätestens nach fünf Jahren gelöscht.
Die Tilgungsfrist beginnt bei Ordnungswidrigkeiten mit dem Tag der Rechtskraft, bei Straftaten mit dem Datum des ersten Urteils.
Zu den Tilgungsfristen wird zudem die „Überliegefrist“ von einem Jahr addiert, bevor die Daten unwiederbringlich gelöscht werden. Die Überliegefrist dient der Überwachung, ob während der Tilgungsfrist eine weitere Tat begangen wurde, die erst nach Ablauf der Tilgungsfrist zu einem Eintrag führt.