Rotlichtverstöße
Der normale Rotlichtverstoß wird
unterschieden von dem des Rechtsabbiegens mit Grünpfeil. Dauert bei
einem normalen Rotlichtverstoß die Rotphase weniger als 1 s an, kostet
dieses 90 € und führt zur Eintragung von 3 Punkten im
Verkehrszentralregister. Hat der Rotlichtverstoß in diesen Fällen eine
Gefährdung anderer zur Folge, erhöht sich das Bußgeld auf 200 €, die
einzutragenden Punkte erhöhen sich auf 4 und ein Fahrverbot von einem Monat ist die
Folge. Führt der Rotlichtverstoß gar zur Sachbeschädigung, erhöht sich
das Bußgeld auf 240, S. verbleibt bei 4 einzutragenden Punkten und einem
Fahrverbot von einem Monat. €
Dauert die Rotphase länger als 1 s an, kostet dieses 200 € bei 4 einzutragenden Punkten und einem Fahrverbot von einem Monat. Bei Gefährdung erhöht sich das Bußgeld auf 320 €, mit Sachbeschädigung sind es gar 360 €. Es werden jeweils 4 Punkte eingetragen und ein Fahrverbot von einem Monat ist fällig.
Beim Rechtsabbiegen mit Grünpfeil wird jeder Verstoß gegen die Straßenverkehrsordnung mit 70 € mindestens und 3 einzutragenden Punkten geahndet.
Von Bedeutung ist, dass jeder Rotlichtverstoß eine schwerwiegende Ordnungswidrigkeit im Rahmen der Fahrerlaubnis auf Probe darstellt.
Bei Rotlichtverstößen gibt es verschiedene Messmethoden. Dieses geht von dem Polizeibeamten mit der Stoppuhr in der Hand bis hin zu modernster Messtechnik. Entsprechend unterschiedlich sind die Verteilungsstrategien. Wird tatsächlich der Rotlichtverstoß vorgeworfen anhand einer Messung mit einer Stoppuhr, findet die Verteidigung statt in der Hauptverhandlung anlässlich der Beweisaufnahme.
Beruht die Beweisführung der Bußgeldbehörde auf moderner Messtechnik, orientiert sich die Verteidigung hieran. Durch Akteneinsicht wird zunächst geklärt, ob überhaupt das Gerät von der physikalisch-technischen Bundesanstalt zugelassen worden ist. Wenn diese Frage bejaht werden kann, wird überprüft, ob ein gültiger Eichschein vorliegt. Bei einigen Geräten muss darüber hinaus geprüft werden, ob die Wartungsintervalle eingehalten worden sind. Bei mobilen Geräten ist zu überprüfen, ob deren Aufbau zum Zwecke der Messung entsprechend den Richtlinien des Herstellers erfolgt ist. Weiter ist zu überprüfen, ob die Akte der Bußgeldbehörde einen Nachweis enthält, dass der Beamte, der die Messung durchgeführt hat, an dem entsprechenden Gerät auch geschult ist. Anhand einer Kontrollrechnung ist zu überprüfen, ob das Gerät korrekt gemessen hat.
Ist eine Verteidigung im Hinblick auf die Ordnungsgemäßheit der Messung nicht möglich, ist zu überprüfen, gegenüber der Bußgeldbehörde oder dem Gericht angeregt werden kann, unter angemessener Erhöhung des Bußgeldes von einer Verhängung des Fahrverbotes abzusehen.
Kommt es infolge eines Rotlichtverstoßes zu einem Verkehrsunfall, kann dieses versicherungsrechtliche Folgen haben.