Punkteabbau
Der Gesetzgeber sieht vor, dass Punkte durch freiwillige Teilnahme an einem Aufbauseminar abgebaut werden können. Die Zahl der abzubauenden Punkte bestimmt sich nach der Zahl der eingetragenen Punkte.
Bei einem Punktestand von bis zu 8 Punkten einem 4 Punkte abgebaut werden.
Bei einem Punktestand von bis zu 13 Punkten können 2 Punkte abgebaut werden.
Diese Möglichkeit des Abbaus kann nur einmal innerhalb von 5 Jahren genutzt werden.
Nach erreichen von 14 Punkten, aber vor erreichen von 18 Punkten können 2 Punkte abgebaut werden durch die Teilnahme an eine verkehrspsychologischen Beratung.
Unbedingt zu beachten ist, dass nach jeder der vorgenannten Maßnahmen der Fahrerlaubnisbehörde innerhalb von 3 Monaten nach Beendigung eine Bescheinigung über die Teilnahme vorzulegen ist.
Bei einem Punktestand von bis zu 8 Punkten einem 4 Punkte abgebaut werden.
Bei einem Punktestand von bis zu 13 Punkten können 2 Punkte abgebaut werden.
Diese Möglichkeit des Abbaus kann nur einmal innerhalb von 5 Jahren genutzt werden.
Nach erreichen von 14 Punkten, aber vor erreichen von 18 Punkten können 2 Punkte abgebaut werden durch die Teilnahme an eine verkehrspsychologischen Beratung.
Unbedingt zu beachten ist, dass nach jeder der vorgenannten Maßnahmen der Fahrerlaubnisbehörde innerhalb von 3 Monaten nach Beendigung eine Bescheinigung über die Teilnahme vorzulegen ist.