Messgeräte
Kenntnisse über das Funktionieren von Messgeräten ist unabdingbare Voraussetzung bei der Verteidigung der "großen Drei"( Geschwindigkeit,Abstand,Rotlicht).Bei den vorstehend als die "großen Drei" bezeichneten Ordnungswidrigkeiten handelt es sich um diejenigen, die bei besonders grobem Verstoß mit einem Fahrverbot bedroht sind. Hinzu kommt, daß es sich um die wohl am häufigsten vorkommenden Verstöße handelt.
Die zur Messung verwendeten Messgeräte bedürfen einer Zulassung der Physikalisch-Technischen Bundesanstalt (PTB) und müssen zum Zeitpunkt der Messung geeicht sein. Ob diese Voraussetzungen vorliegen, überprüft der Rechtsanwalt durch Akteneinsicht. Regelmässig erfüllen die Geräte diese Voraussetzungen.
Ab jetzt wird es für die Verteidigung etwas anspruchsvoller. Um gegen die Messung vorzugehen und diese gegebenenfalls im Verfahren durch einen Gutachter überprüfen zu können, reicht es nicht aus, zu behaupten, die Messung sei falsch. Bei den sog. standartisierten Messverfahren muss sustantiiert vorgetragen werden, welcher Fehler vorliegt, d.h., es muß ein
konkreter Bedienungs- oder Messfehler vorgetragen werden.
An dieser Stelle kann nicht dargestellt werden, wie die in Deutschland verwendeten Geräte funktionieren und wie die Verteidigung im Hinblick auf ein bestimmtes Gerät zu erfolgen hat. Allein das neueste Buch zu dieser Thematik, daß der Autor dieser Zeilen sich angeschafft, hat einen Umfang von mehr als 1000(!) Seiten.
Ich möcht allerdings den Versuch unternehmen, Ihnen die Funktionsweisen der verschiedenen Geräte zu erklären sowie die Möglichkeiten der Verteidigung erläutern. Allerdings werden Sie hierdurch nicht in die Lage versetzt, die Verteidigung selbst in die Hand zu nehmen. Voraussetzung jeder Auseinandersetzung mit dem konkreten Vorgang ist die Kenntnis des Inhalts der Ermittlungsakte. Akteneinsicht erhält jedoch nur ein Rechtsanwalt.