Geschwindigkeitsverstöße


Allgemein bekannt ist, dass Innerorts eine Überschreitung der zulässigen Geschwindigkeit von mehr als 30 km/h und außerorts von mehr als 40 km/h mit einem Pkw regelmäßig zu einem Fahrverbot führt. Für andere Kraftfahrzeuge gelten andere Grenzwerte hinsichtlich der Überschreitung der zulässigen Geschwindigkeit.

Wenig bekannt ist, dass auch dann ein Regelfall eines Fahrverbots vorliegt, wenn bereits einmal wegen einer Überschreitung der zulässigen Geschwindigkeit von mehr als 25 km/h gegen den Betroffenen eine Geldbuße rechtskräftig festgesetzt worden ist und er innerhalb eines Jahres seit Rechtskraft der Entscheidung eine weitere Überschreitung der zulässigen Geschwindigkeit von mindestens 26 km/h begeht.

Ein praktischer Tipp an dieser Stelle: den Tempomat! entsprechend einstellen!

Die Bußgelder sollen hier nicht im einzelnen dargestellt werden. Ich darf auf unseren Bußgeldkatalog verweisen.

Die Messmethoden reichen vom Hinterherfahren mit einem Polizeiauto mit einem nicht geeichten Tacho bis hin zu modernsten Messmethoden.

Allerdings ist das Hinterherfahren mit einem Polizeiauto der absolute Ausnahmefall. Der Autor dieser Zeilen hat er dieses in 18 Jahren Praxis nur einmal erlebt. Wegen der möglichen Ungenauigkeiten werden diese Verfahren im Regelfall eingestellt.

Mit moderner Messtechnik haben wir es im Regelfall zu tun. Für eine große Anzahl von Messgeräten gilt, dass diese von der höchstrichterlichen Rechtsprechung als so genannte standardisierte Messverfahren angesehen werden. Einwendungen gegen die Messung sind nur dann möglich, wenn ein konkreter Fehler behauptet wird.

Rechtliche Bedenken bestehen bei einigen Geräten, die erst neuerdings auf dem Markt eingeführt worden sind.

Weiter ist rechtlich umstritten die Frage, wann Videoaufnahmen Gericht verwertbar sind. Diese Frage kann allgemein gültig nicht beantwortet werden. Es kommt hier auf den Einzelfall an. Je nach verwandtem Gerät und nach Auffassung des angerufenen Gerichts fällt die Entscheidung unterschiedlich aus. Im übrigen gilt für die Verteidigung das, was wir über die Verteidigung bei Rotlichtverstößen gesagt haben.