Entziehung der Fahrerlaubnis
Wir stellen immer wieder fest, dass unsere Mandanten die unterschiedlichen behördlichen Maßnahmen, mit denen die Berechtigung, von einer Fahrerlaubnis Gebrauch zu machen, eingeschränkt wird, nicht richtig zuordnen können. Führerschein und Fahrerlaubnis werden oft verwechselt. Wir möchten zunächst nachstehend die Systematik darstellen:
1. Maßnahmen im Strafverfahren
1. 1. Sicherstellung oder Beschlagnahme des Führerscheins
1. 2. Vorläufige Entziehung der Fahrerlaubnis durch ein Gericht
1. 3. Entziehung der Fahrerlaubnis durch ein Gericht
1. 4. Fahrverbot gem. § 44 StGB
2. Maßnahmen der Fahrerlaubnisbehörde
2. 1. Aufgrund festgestellter Nichteignung oder Nichtbefähigung
2. 2. Aufgrund von Eintragungen im Verkehrszentralregister