Aktuelles

23.07.2010


Das Bundesverfassungsgerichts hat in einer Entscheidung vom 11. Juni 2010 – 2 BvR 1046/08 – entschieden, dass bei Straftaten die Ermittlungsbehörde in der Regel zunächst versuchen muß, die Anordnung der Blutentnahme durch den zuständigen Richter zu erlangen. Nur bei Gefährdung des Untersuchungserfolgs (" Gefahr im Verzug ") durch die mit der Einholung einer richterlichen Entscheidung verbundene Verzögerung dürfen die Staatsanwaltschaft und – nachrangig – die Ermittlungsbehörden die Blutentnahme selbst anordnen.  „Gefahr im Verzug“ müssen die Ermittlungsbehörden  mit auf den Einzelfall bezogenen Tatsachen begründen. Dieses ist  in den Ermittlungsakten zu dokumentieren.

22.07.2010


Das Bundesverfassungsgericht hat in einer Entscheidung vom =5.07.2010 entschieden, daß der Einsatz so genannter «Blitzer» im Straßenverkehr verfassungsrechtlich unbedenklich ist (Beschluss vom 05.07.2010, Az.: 2 BvR 759/10). Zwar greife eine Bildaufnahme, bei der Fahrer und Kennzeichen seines Fahrzeugs identifizierbar sind, in das grundgesetzlich geschützte Recht auf informationelle Selbstbestimmung ein. Der Zweck derartiger Maßnahmen der Verkehrsüberwachung - die Aufrechterhaltung der Sicherheit des Straßenverkehrs -  rechtfertige jedoch diesen Eingriff in die Grundrechte.

26.06.2010


Ein Fahrverbot als Hauptstrafe nach kleineren Straftaten wird es nicht geben. Die Justizminister von Bund und Ländern sprachen sich auf der am 23.06. und 24.06.2010 stattfindenden Justizministerkonferenz in Hamburg gegen den entsprechenden  Vorstoß Niedersachsens aus.

14.05.201


Übernimmt ein Arbeitgeber des Speditionsgewerbes Verwarnungsgelder, die gegen die bei ihm beschäftigten Disponenten und Fahrer wegen des Verstoßes gegen güterverkehrsrechtliche Bestimmungen verhängt worden sind, ist diese Zuwendung kein beitragspflichtiges Arbeitsentgelt, wenn aufgrund einer Gesamtbetrachtung das eigenbetriebliche Interesse des Arbeitgebers ganz im Vordergrund stand und er deswegen die Anweisung an seine Beschäftigten gegeben hat, entsprechende güterverkehrsrechtliche Vorschriften außer Acht zu lassen.(Landessozialgericht Rheinland-Pfalz, Urteil vom 20.01.2010 - L 6 R 381/08)


03.05.2010

OVG Koblenz, Urteil vom 18.03.2010 :

Deutsche Behörden sind nicht berechtigt, der von einem Deutschen in Tschechien erworbenen Fahrerlaubnis die Anerkennung allein aus dem Grund zu versagen, weil der Fahrerlaubnisinhaber in Deutschland seinen ordentlichen Wohnsitz hat. Zu diesem Ergebnis ist das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz in Koblenz in einem Urteil vom 18.03.2010 gelangt. Damit hat es seine bisherige Rechtsprechung geändert. Nach dieser Entscheidung Entscheidung kommt eine Nichtanerkennung nur in Betracht, wenn dem Fahrerlaubnisinhaber zum Zeitpunkt der Führerscheinausstellung in Tschechien in Deutschland die Fahrerlaubnis entzogen gewesen ist .

19.04.2010

Eine vor dem 11. 8. 2009 erfolgte Geschwindigkeitsmessung mit dem Messgerät der Firma VIDIT, Typ VKS 3.0 Version 3.1 muss nicht einem Beweisverwertungsverbot unterliegen.

OLG Hamm Beschluss vom 22.12.2009, 1 Ss OWi 960/09


Der Senat bestätigt in der o.a. Entscheidung unter Bezugnahme auf eine Entscheidung des BVerfG(http://www.bverfg.de/entscheidungen/rk20090811_2bvr094108.html9) die Rechtsauffassung des Amtsgerichts, wonach zwar die Beweiserhebung wegen des damit verbundenen und ohne Rechtsgrundlage erfolgten Eingriffs in das allgemeine Persönlichkeitsrecht erfolgte und damit rechtswidrig war, daraus aber nicht zwingend in jedem Fall ein Beweisverwertungsverbot folge und im vorliegenden Fall auch nicht anzunehmen sei.