Sicherstellung bzw. Beschlagnahme des Führerscheins
Sicherstellung ist der Oberbegriff für die Beschlagnahme und die sonstige Herstellung der staatlichen Gewalt über den Führerschein.
Die Sicherstellung erfolgt formlos, wenn der Inhaber des Führerscheins diesem ausdrücklich oder stillschweigend freiwillig zur Verfügung stellt.
Die Beschlagnahme ist möglich, wenn der Gegenstand nicht freiwillig herausgegeben
wird.
Sicherstellung und Beschlagnahme erfolgen durch die Polizei, wenn Gefahr im Verzug vorliegt. Gefahr im Verzug bedeutet hier, dass zu befürchten ist, der Kraftfahrer werde ohne die Abnahme des Führerscheins weitere Trunkenheitsfahrten unternehmen oder sonst Verkehrsvorschriften in schwerwiegender Weise verletzen.
Sicherstellung und Beschlagnahme haben zur Folge, dass der Kraftfahrer sich wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis gem. § 21 StVG strafbar macht, wenn er trotzdem ein Kraftfahrzeug führt.
Die Sicherstellung erfolgt formlos, wenn der Inhaber des Führerscheins diesem ausdrücklich oder stillschweigend freiwillig zur Verfügung stellt.
Die Beschlagnahme ist möglich, wenn der Gegenstand nicht freiwillig herausgegeben
wird.
Sicherstellung und Beschlagnahme erfolgen durch die Polizei, wenn Gefahr im Verzug vorliegt. Gefahr im Verzug bedeutet hier, dass zu befürchten ist, der Kraftfahrer werde ohne die Abnahme des Führerscheins weitere Trunkenheitsfahrten unternehmen oder sonst Verkehrsvorschriften in schwerwiegender Weise verletzen.
Sicherstellung und Beschlagnahme haben zur Folge, dass der Kraftfahrer sich wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis gem. § 21 StVG strafbar macht, wenn er trotzdem ein Kraftfahrzeug führt.