Sonstige
Fahren ohne Fahrerlaubnis
Fahren ohne Fahrerlaubnis wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft. Wird die Fahrerlaubnis nicht entzogen, werden 6 Punkte im Verkehrszentralregister eingetragen. Die Entziehung der Fahrerlaubnis ist ebenso möglich wie ein Fahrverbot.
Bei einem Unfall drohen versicherungsrechtliche Folgen.
Das Fahren ohne Fahrerlaubnis ist in zwei Alternativen möglich. Die Alternative, dass jemand selbst ohne Fahrerlaubnis fährt und dabei erwischt wird, ist naturgemäß kaum zu verteidigen. Hier geht es nur um die Rechtsfolgen.
Sofern dem Mandanten vorgeworfen wird, als Halter zugelassen zu haben, dass jemand das Fahrzeug führt, der die dazu erforderliche Fahrerlaubnis nicht hat, sehen die Möglichkeiten der Verteidigung anders aus. Hier wird es immer darum gehen, den Vorwurf der Fahrlässigkeit auszuräumen.
Bei einem Unfall drohen versicherungsrechtliche Folgen.
Das Fahren ohne Fahrerlaubnis ist in zwei Alternativen möglich. Die Alternative, dass jemand selbst ohne Fahrerlaubnis fährt und dabei erwischt wird, ist naturgemäß kaum zu verteidigen. Hier geht es nur um die Rechtsfolgen.
Sofern dem Mandanten vorgeworfen wird, als Halter zugelassen zu haben, dass jemand das Fahrzeug führt, der die dazu erforderliche Fahrerlaubnis nicht hat, sehen die Möglichkeiten der Verteidigung anders aus. Hier wird es immer darum gehen, den Vorwurf der Fahrlässigkeit auszuräumen.
Kennzeichenmissbrauch
Der Kennzeichenmissbrauch ist bedroht mit Freiheitstrafe bis zu einem Jahr oder Geldstrafe. Bei einer Verurteilung folgt der Eintrag von 6 Punkten im Verkehrszentralregister.
Im Zusammenhang mit dem Kennzeichenmissbrauch steht oftmals auch der Vorwurf der Urkundenfälschung im Raum.
Fahren ohne Versicherung
Das Fahren ohne Versicherung ist vom Gesetzgeber mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bedroht. Die Verurteilung führt zum Eintrag von 6 Punkten im Verkehrszentralregister.
Zu beachten ist insbesondere, dass das Fahrzeug eingezogen werden kann, wenn die Tat vorsätzlich begangen worden ist und das Fahrzeug dem Täter oder Teilnehmer zur Zeit der Entscheidung gehört.